Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Kalk-Zwischenmoor Wendischhagen am Nordufer des Malchiner Sees ist ein einzigartiges Naturschutzgebiet. Es schützt einen wertvollen Moorkomplex auf ehemaligem Seegrund, der Heimat zahlreicher seltener Pflanzenarten ist.
Das Naturschutzgebiet Kalk-Zwischenmoor Wendischhagen befindet sich am Nordufer des Malchiner Sees, eingebettet in den Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See. Dieses besondere Kalk-Zwischenmoor entstand auf kalkhaltigem, ehemaligem Seegrund nach einer Absenkung des Seespiegels im 19. Jahrhundert. Es ist geprägt von einzigartigen hydrologischen Verhältnissen, bei denen kalkhaltiges Wasser das Moor speist und so eine außergewöhnliche Artenvielfalt ermöglicht. Der Schutz des Gebietes gilt dem Erhalt dieses empfindlichen Moorkomplexes mit seinen seltenen Pflanzengesellschaften und -arten. Es repräsentiert eine wertvolle, natürlich entwickelte Landschaft mit spezifischer Geologie und Flora, die hier in ihrer Ursprünglichkeit bewahrt wird und einen wichtigen Beitrag zum regionalen Naturerbe leistet.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 50,51ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d32b68c2-2f71-4061-bc29-db27512f7199 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.