Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Jellen bewahrt einen 200 Jahre alten Kiefernwald mit Wacholdergruppen. Es schützt diese einzigartige Waldentwicklung auf nährstoffarmen Sanderflächen, die aus der letzten Eiszeit stammen.
Das Naturschutzgebiet Jellen, eingebettet im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, schützt eine bemerkenswerte Naturlandschaft. Hauptschutzzweck ist der Erhalt und die Entwicklung eines über 200 Jahre alten Kiefernwaldes, der durch eingestreute Wacholdergruppen geprägt ist. Dieser alte Waldstock wächst auf nährstoffarmen Sanderflächen mit Rohhumus, die Zeugen des Pommerschen Stadiums der letzten Eiszeit sind. Das Gebiet erlaubt Einblicke in natürliche Waldentwicklungen. Windwürfe schaffen Lichtungen, die Laubbäumen die Ansiedlung ermöglichen. Teile des Waldes zeigen zudem einen besonderen Hutewaldcharakter, was auf natürliche Prozesse hindeutet. Jellen ist ein wertvolles Beispiel für die langfristige Evolution von Waldökosystemen auf anspruchsvollen Böden und beherbergt eine angepasste Flora und Fauna. Ein Ort, um die komplexen Zusammenhänge der Natur zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 23,99ha |
| Gründungsjahr | 1957 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0f8ccf43-fe24-4f3c-81bd-65ccd477e43d |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. Januar 1997