Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Gesperrte Vogelschutzbereiche (Kiesbrütergebiete) sind durch gelbe Tafel gekennzeichnet
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Tölz-Wolfratshausen |
| Fläche | 16,56km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | eb0d21c2-a25c-491a-87d5-0222fccfc99a |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.lra-toelz.de/de/buergerservice-views/abteilungen/BAY:department:51187/naturschutz/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Gesperrte Vogelschutzbereiche (Kiesbrütergebiete) sind durch gelbe Tafel gekennzeichnet
Betreten abseits der Wege ist vom 15. März bis zum 15. Oktober verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind vom 1. Januar bis zum 31. Mai verboten.
Von 01. Juni bis 31. Dezember ist das Befahren der Isar nur von 7:00 Uhr bis 20:30 Uhr zulässig. Nur wildwassertaugliche und steuerbare Boote erlaubt. Schwimmwestenpflicht für Nichtschwimmer oder Kinder bis 12 Jahre!
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Regierung von Oberbayern - 27. November 1985