Zelten ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Irrlichtsweiher liegt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Das rund 17,3 Hektar große Gebiet wurde 1990 unter Schutz gestellt und befindet sich südwestlich der Ortsgemeinde Herschbach. Schutzzweck ist die Erhaltung des Feuchtgebiets als Lebensraum seltener und bestandsbedrohter wildwachsender Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie als Rückzugsgebiet bedrohter Tierarten – außerdem aus wissenschaftlichen Gründen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Westerwaldkreis |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-236 |
| Fläche | 17,28ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 639d55bf-d167-4522-b529-aa8387c8dbca |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.