Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: die in der Flurkarte gelb dargestellte Fläche ab der Hangkante der Hochfläche bis zur bergseitigen Kante des 2. Ringwalles bzw. im Osten des 3.Ringwalles außerhalb der befestigten und in der Karte dargestellten Wege zu betreten