Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Verlassen von Wegen ist verboten, mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Die Insel Vilm ist ein historisches Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Es schützt einzigartige Küstenlandschaften, naturnahe Waldentwicklung und wichtige Lebensräume für zahlreiche Vogelarten im Greifswalder Bodden, für ungestörte Ökosysteme.
Die Insel Vilm im Greifswalder Bodden ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet und eines der ältesten in Mecklenburg-Vorpommern, bereits 1936 ausgewiesen. Es bewahrt die einzigartigen Küstenökosysteme der Insel und die umliegenden Flachwasserbereiche. Das Gebiet ist entscheidend für die ungestörte Entwicklung natürlicher Wälder und dient als Naturwaldreservat der wissenschaftlichen Forschung. Als Kernzone des Biosphärenreservats Südost-Rügen ist Vilm Teil eines umfassenderen Schutzkonzepts. Zudem ist es Bestandteil des FFH-Gebiets „Küstenlandschaft Südostrügen“ und des Vogelschutzgebiets „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“. Diese Ausweisungen unterstreichen seine Bedeutung für diverse Lebensraumtypen und zahlreiche Vogelarten, denen es essenzielle Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete bietet. Die Insel beherbergt außerdem die Internationale Naturschutzakademie, was ihre Rolle in der Umweltbildung und -forschung hervorhebt.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 1,70km² |
| Gründungsjahr | 1936 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e6d6b698-a400-4de9-9b53-c953d5e76131 |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Südost-Rügen
|
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Circus 1
18581 Putbus Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Verlassen von Wegen ist verboten, mit Ausnahme der Strände, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Gilt nur auf dafür ausgewiesenen Wegen und Straßen, nicht auf markierten Wanderwegen.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Gilt nur auf Fahrbahnen öffentlich gewidmeter Straßen und Wege sowie beschilderten Park- und Rastplätzen.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
erlaubt in betonnten Fahrrinnen sowie auf Having, Kaming und Zicker See mit Segel-, Paddel- und Ruderbooten, jeweils mit einem Mindestabstand von 100 m zum Ufer.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Das mutwillige Beunruhigen von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Verboten außerhalb von Gebäuden oder Fahrzeugen.