Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Insel Görmitz ist ein wichtiges Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Sie schützt einzigartige Küstenlebensräume und ist ein bedeutender Brut- und Rastplatz für diverse Vogelarten, wodurch die natürliche Integrität der Insel bewahrt wird.
Die Insel Görmitz ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern und stellt ein bedeutsames Naturjuwel innerhalb der deutschen Küstenlandschaft dar. Diese geschützte Insel spielt eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der empfindlichen Ökosysteme der Ostseeregion. Das Reservat umfasst vielfältige und sensible Küstenlebensräume, darunter Salzwiesen, Flachwasserzonen und eine einzigartige Vegetation, die an die salzhaltige Umgebung angepasst ist. Diese Habitate bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen wesentlichen Rückzugsort. Insbesondere ist die Insel Görmitz als vitales Brutgebiet und wichtiger Rastplatz für zahlreiche Küsten- und Zugvogelarten anerkannt. Die ungestörte Umgebung unterstützt Populationen seltener und gefährdeter Vögel und trägt erheblich zur regionalen Artenvielfalt bei. Der Schutz dieser Insel sichert das fortgesetzte Überleben dieser sensiblen Ökosysteme und ihrer Bewohner und erhält ein gesundes Gleichgewicht innerhalb der natürlichen Umwelt.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 1,37km² |
| Gründungsjahr | 2001 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d98dc9e9-ae9c-4ad6-a03b-1b109c16650c |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
ausgenommen ist die Zufahrt zum Inselgehöft
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
betrifft das Anlegen an und Betreten von den Ufern aus
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
betrifft das Anlegen an und Betreten von den Ufern aus
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
betrifft das Anlegen an und Betreten von den Ufern aus
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. Januar 2001