In der Teisebach bei Anzefahr

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet „In der Teisebach bei Anzefahr" liegt am Rande der Ohmsenke zwischen Anzefahr und Betziesdorf. Das wertvolle Herzstück des kleinen Naturschutzgebietes bildet ein etwa drei Hektar großes Niedermoor mit Schilfröhricht und Seggenried-Beständen, das von nassen und feuchten Grünlandbereichen umgeben wird. Hier gedeihen auffällig blühende Sumpfdotterblumen, seltene Orchideen, Fieberklee und Schmalblättriges Wollgras, welche allesamt an die heute seltenen Feuchtgebiete gebunden und daher gefährdet sind. Die botanische Vielfalt liefert gleichzeitig die Grundlage für eine artenreiche Tierwelt. Insbesondere die Lebensgemeinschaften der Schmetterlinge, Heuschrecken und Libellen sind hier hervorzuheben. Das Naturschutzgebiet wird zudem von mehreren ganzjährig wasserführenden Gräben durchzogen sowie von Fischteichen ergänzt, die von Grasfrosch und Erdkröte aufgesucht werden. Auch die gefährdete Ringelnatter findet „In der Teisebach“ geeignete Plätze zur Eiablage. Der Feuchtgebiets-Komplex stellt aber auch wichtige Lebensräume für zahlreiche Wasservogelarten bereit, die im Naturschutzgebiet brüten, Nahrung finden oder auf dem alljährlichen Zug in die Winter- und Sommerquartiere einen Zwischenstopp einlegen und Kraft tanken. Gebüschstrukturen werten das Gebiet auch für Heckenbrüter auf.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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