Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet In der Held bei Hüttingen liegt im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Das etwa 10,5 Hektar große Gebiet wurde im Jahr 1995 unter Schutz gestellt und erstreckt sich nördlich der Ortsgemeinde Hüttingen an der Kyll. Direkt am nördlichen Rand verläuft die Bundesstraße B 90, unweit westlich und südwestlich fließt die Kyll, unweit südöstlich und östlich der Katzengraben. Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung von Halbtrockenrasen, Glatthaferwiesen und sekundären Felsökosystemen mit angrenzenden Gebüschformationen als Lebensräume zahlreicher wärmeliebender und in ihrem Bestand äußerst gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Eifelkreis Bitburg-Prüm |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-259 |
| Fläche | 10,30ha |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 015aa1ca-d418-4a41-af8c-8135b7436b69 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.