Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Breungeshainer Heide“ liegt im Hohen Vogelsberg auf 720 Metern nahe dessen höchster Erhebung, dem Taufstein. Das Naturschutzgebiet umfasst Laub-, Nadel- und Blockschuttwälder, ein Hochmoor, sowie Wiesen-Gebiete mit abwechslungsreichen, floristisch herausragenden und seltenen Pflanzengesellschaften. Neben bestandsbildenden kleineren Buchenwäldern und aufgeforsteten Fichtenbeständen kommen in der „Breungeshainer Heide“ auch kleinflächige, feuchte Bergahorn- und Erlenwälder vor. Darüber hinaus treten hier auch Bockhalden aus verwittertem Basaltgestein auf, auf denen sich einzelne Bergulmen angesiedelt ha- ben. Das Hochmoor, welches durch früheren Torfabbau und Entwässerung stark geschädigt wurde, beherbergt kleine Restbestände der stark gefährdeten, fleischfressenden Pflanze Sonnentau, seltene Moose, Seggenried-Gesellschaften und einen Karpaten-Birkenwald. Die botanische Vielseitigkeit der Grünlandbereiche ist ebenfalls außergewöhnlich und wird in der Literatur als überregional bedeutend bezeichnet. Dies ist auf die kleinräumig wechselnden Bodentypen zurückzuführen, die extrem variable Standortbedingungen für viele Pflanzengesellschaften, wie trockene Borstgras-Rasen, feuchte Pfeifengras-Wiesen und nasse Braunseggen- Sumpfgesellschaften, schaffen. Auf kleinsten Raum kommen hier zahlreiche gefährdete und besonders schützenswerte Pflanzen vor, wie beispielsweise die Arnika oder die Verschiedenblättrige Kratzdistel mit ihrem einzigen hessischen Vorkommen. Aus faunistischer Sicht ist die „Breungeshainer Heide“ ein regional bedeutsames Brutgebiet für einige stark gefährdete Vogelarten sowie wertvoller Lebensraum für zahlreiche an den Wald-Moor-Wiesen-Komplex angepasste Insektenarten, vor allem Schmetterlinge und Heuschrecken.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 64,31ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a3224a4e-82c9-4b3b-80d4-62ebedf44f3e |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. Dezember 1974