Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „In der Bellersdorfer Tränk“ zeichnet sich durch eine extrem hohe Vielfalt, teils stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten aus. Auf den überwiegend mageren Frischwiesen, auf Feuchtwiesen und staunassen, anmoorigen Standorten sowie heute selten gewordenen Pfeifengraswiesen gedeihen viele botanische Raritäten, wie Heilziest, Färber-Scharte und verschiedene Orchideen. Angezogen von den blütenreichen Wiesen und abwechslungsreichen Standortbedingungen lebt hier eine bemerkenswerte Insektenlebensgemeinschaft mit vielen seltenen Schmetterlingen und Heuschrecken. Dieses Offenlandgebiet ist darüber hinaus geeigneter Brutlebensraum für stark gefährdete Wiesenvogelarten. Es lädt jedoch auch Greifvögel zur Jagd auf Nahrung ein. Mit der Unterschutzstellung dieses Biotop-Mosaiks soll das Rückzugsgebiet für die reiche Flora und Fauna gesichert und seine Pflege langfristig sichergestellt werden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 24,38ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f9d3f011-7c99-4afc-8ffd-602b159a9d26 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
21. November 1985