Reiten ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Immerather Maar in Rheinland-Pfalz schützt einen besonderen vulkanischen Kratersee. Seine Entstehung ist ein bedeutendes geologisches Merkmal, das Lebensräume für vielfältige Pflanzen und Tiere sichert.
Das Immerather Maar in Rheinland-Pfalz ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet. Es schützt eine seltene geologische Formation: ein Maar, das als vulkanischer Kratersee durch explosive Eruptionen entstanden ist. Der Hauptzweck des Schutzgebietes ist die Bewahrung der einzigartigen Geomorphologie sowie der spezialisierten Ökosysteme, die sich in und um dieses Gewässer entwickelt haben. Es bietet essenzielle Lebensräume für verschiedene Pflanzen- und Tierarten, die an diese spezielle Umgebung angepasst sind. Das Gebiet dient als lebendiges Beispiel für die vulkanische Vergangenheit der Eifel und ihre andauernden natürlichen Prozesse. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet gewährleistet den langfristigen Erhalt seines unverwechselbaren Charakters für die wissenschaftliche Forschung und Umweltbildung.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-070 |
| Fläche | 61,26ha |
| Gründungsjahr | 1979 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8bae775a-6ec0-4ab6-bed8-5c53caded802 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Erlaubt sind die Wege Flurstück-Nr. 126, 128 und die vorhandene Parkfläche auf dem Flurstück 6.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
an Brut- oder Wohnstätten von Tieren.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.