Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Im Tiefen Ried bei Steinheim“ umfasst ein großflächiges Feuchtwiesengebiet in der Horloffaue und liegt inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft Wetterau. Von botanischem Wert ist das „Tiefe Ried“ aufgrund des Vorkommens gefährdeter Wasser-Greiskraut-Wiesen. Auf inselartig herausragenden Basaltkuppen sind Reste eines seltenen Magerrasens erhalten geblieben. Von nationaler Bedeutung ist das Gebiet jedoch für die Vogelwelt. Jährlich sind das „Tiefe Ried“ und seine angrenzenden Flächen in der Horloffaue eine Oase für zahlreiche Zugvögel. Diese finden hier Nahrung und sammeln Kraft für ihren Weiterflug in die Sommer- und Winterquartiere. Andere seltene Vogelarten nutzen die Flächen auch als Brut- und Nahrungsgebiet. Kulturhistorisch ist das „Tiefe Ried“ interessant, da hier einst der Limes als Grenzwall zwischen dem Römischen Reich und Germanien verlief. Von diesem ist jedoch heute im Gelände nichts mehr sichtbar.
| Ort | Deutschland - Hessen - Wetteraukreis, Gießen, Landkreis |
| Fläche | 45,02ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0967ebac-c35f-4100-aebc-c4001128d234 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. November 1990