Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Der „Lützelgrund bei Maulbach“ liegt im Wald-Wiesental des Lützelbaches im Unteren Vogelsberg. Neben weniger wertvollen Fichtenaufforstungen umfasst das Naturschutzgebiet ein artenreiches Mosaik frischer bis nasser Wiesenstandorte mit besonderen und gefährdeten Pflanzengesellschaften, wie Pfeifengras- und Sumpfdotterblumenwiesen, Röhricht- und Seggenried-Gesellschaften, Eschenwälder entlang des Fließgewässers und Buchenwälder, den Lützelbach selbst sowie Gräben und Teiche. Die Vernetzung dieser Biotoptypen ist von besonderer Bedeutung, da sie abwechslungsreiche Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bereitstellen. Bemerkenswert sind die Lebensgemeinschaften, welche sich an den starken Wassereinfluss angepasst haben. So kommen im „Lützelgrund“ viele solcher angepassten und seltenen Arten vor, wie beispielsweise das Sumpf-Veilchen, der Sumpf-Wasserstern sowie der Sumpf-Grashüpfer. Besonders ist außerdem das 2005 erstmals festgestellte Vorkommen des stark gefährdeten Laubfrosches am Lützelteich.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 45,14ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8fa5a1f8-5e79-4135-a964-529d809e1518 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die teichwirtschaftliche Nutzung des Lützelteiches bis zum Ablauf des am Tage nach der Unterschutzstellung rechtsverbindlich abgeschlossenen Fischereipachtvertrages ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Im Lützelgrund bei Maulbach § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.