Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet „Im Felst bei Birresborn“ in Rheinland-Pfalz schützt besondere Felsformationen, vielfältige Lebensräume sowie die charakteristische Tier- und Pflanzenwelt und bewahrt eine wertvolle Naturlandschaft.
Das Naturschutzgebiet „Im Felst bei Birresborn“ in Rheinland-Pfalz ist ein bedeutsames Schutzgebiet in Deutschland. Sein Hauptzweck ist der Erhalt der charakteristischen geologischen Besonderheiten, insbesondere der prägnanten Felsformationen, die das Landschaftsbild prägen. Diese Strukturen bieten spezialisierte Lebensräume, die für eine Vielzahl seltener und typischer Pflanzen- und Tierarten, die an diese einzigartigen Bedingungen angepasst sind, von großer Bedeutung sind. Das Gebiet sichert wichtige Ökosysteme und trägt zur regionalen Biodiversität bei. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich auf die Aufrechterhaltung der natürlichen Prozesse und der ökologischen Integrität dieser besonderen Umgebung, um das langfristige Überleben ihres einzigartigen Naturerbes für kommende Generationen zu gewährleisten. Es gewährt Einblicke in eine besondere Natur- und Geologie.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-279 |
| Fläche | 10,14ha |
| Gründungsjahr | 1948 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f9ae13b2-d839-46b6-8a10-0ebda175094e |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.