Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Alb-Donau-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000115 |
| Fläche | 12,43ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 78008245-2835-4f96-923e-c4b2383e1728 |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren sowie generell Motocrossfahrten und ‑rennen abzuhalten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Insbesondere ist verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Insbesondere ist verboten, Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere zu verursachen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.