Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Der Schutz dient dem Erhalt des Weihers und seines Umfelds als Lebensraum für seltene und gefährdete wildwachsende Pflanzen sowie wildlebende Tierarten.
Der Hüttenweiher ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Er befindet sich im Stadtteil Sayn von Bendorf und diente ursprünglich der Wasserversorgung der Concordiahütte in Bendorf. Der Weiher misst etwa 150 Meter in der Länge und bis zu 40 Meter in der Breite. Zum Schutzgebiet gehört auch ein Abschnitt des Mühlenbachs (auch Rotherbach genannt), einem künstlichen Gewässer III. Ordnung, das vom Saynbach gespeist wird. Das Gebiet wurde im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme für den Gewerbepark Concordiagelände, das auf dem Gelände der ehemaligen Concordiahütte entstand, unter Naturschutz gestellt. Nördlich des Weihers verläuft die Straße Am Röttchenshammer. Das Naturschutzgebiet Hüttenweiher (Kennung NSG-7137-041) umfasst rund einen Hektar und wurde am 15. November 1985 von der Bezirksregierung Koblenz ausgewiesen. Ziel des Schutzes ist die Bewahrung des Weihers und seiner Umgebung als Lebensraum seltener und in ihrem Bestand gefährdeter wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mayen-Koblenz |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-144 |
| Fläche | 8633,56m² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 965463a4-c46a-4061-a749-c5efab069905 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.