Homberg bei Buchenau

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der „Homberg bei Buchenau“ liegt auf einem schmalen Bergrücken, der sich nach Osten leicht neigt und westlich steil abfällt. Das Naturschutzgebiet umfasst artenreiche Laubwald-Gesellschaften mit Eichen-Hainbuchen-Beständen, die historisch als Nieder- und Mittelwald bewirtschaftet wurden, sowie Buchenwälder, die sich im Frühjahr in einen farbenfrohen Blütenteppich aus Frühblühern mit Busch-Windröschen, Aronstab und Hain-Veilchen verwandeln. An einigen Stellen im Naturschutzgebiet, an welchen das Untergrundgestein an der Oberfläche zu großen Bockschutthalden verwitterte, stockt ein Laubmischwald aus Linden, Eschen und Ahorn. Die Vielfalt der Waldgesellschaften schafft abwechslungsreiche Lebensraumbedingungen für eine diverse Tier- und Pflanzenwelt mit zahlreichen seltenen und besonders schützenswerten Arten. Als Beispiele seien die Orchideenart Schwertblättriges Waldvöglein und der Schwarzspecht als Bewohner von Baumhöhlen genannt.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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