Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Holzwäldchen bei Krofdorf-Gleiberg“ umfasst einen Feuchtgebiets-Komplex mit zahlreichen Teichen und Tümpeln, Offenlandbereichen sowie Gebüschen entlang eines stillgelegten Bahndamms. Das Gebiet ist im Zuge von Abgrabungen zum Bau des Autobahnzubringers A480 in den 1970er Jahren und der an- schießenden natürlichen Entwicklung entstanden. Die Vernetzung der verschiedenen, teils seltenen Lebensraumtypen, wie Feuchtwiesen und Trockenrasen, Wasserflächen, Röhricht- und Seggen-Gesellschaften, Schotterflächen und Gebüschen, schafft einen extrem abwechslungsreichen Lebensraum, welcher für viele bedrohte Vogelarten als Brut- und Nahrungsrevier von großer Bedeutung ist. Die zahlreichen Teiche und Tümpel mit Unterschieden in Form, Größe und Ufervegetation stellen außerdem wertvolle Laichgewässer für streng geschützte Amphibien, wie beispielsweise die Kreuzkröte, dar. Das Gebiet beherbergt darüber hinaus auch artenreiche Libellen-, Schmetterlings- und Heuschreckenlebensgemeinschaften.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 9,12ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a3453ca4-2ba3-469f-a7b0-39d4df5a6b5b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.