Hohlenstein

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

Fauna

Rothirsch

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 1. Dezember bis zum 31. März zwischen 12:00h und 08:00h verboten.

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