Ski- und Snowboardfahren ist verboten.
bezogen auf Sommerski
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Reutlingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000176 |
| Fläche | 74,94ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6d25462c-f1ab-46fc-a1d5-439161ba2178 |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Ski- und Snowboardfahren ist verboten.
bezogen auf Sommerski
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Insbesondere ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren; straßenverkehrsrechtliche Fahrverbote bleiben unberührt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Gilt nicht, für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.