Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Hohe Warte bei Gießen“ umfasst ein außergewöhnlich abwechslungsreiches Mosaik vielfältiger Lebensraumtypen, wie Waldgesellschaften, Still- und Fließgewässer, Hecken- und Grünlandbereiche. Nach der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz befinden sich viele Flächen in Folge der heutigen Schutzgebietspflege in einer Übergangsphase zu neuen Lebensräumen. Das Naturschutzgebiet umfasst den westlichen Teil des ehemaligen militärischen Standortübungsplatzes, der in großen Teilen durch Wald geprägt ist. Für die östlich an das Naturschutzgebiet angrenzenden Offenlandbereiche wurde als Ersatz für eine Schutzgebietserweiterung ein Naturschutzvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geschlossen. An den verschiedenen Standorten, die unter anderem auch als Folge der militärischen Nutzung entstanden sind, haben sich seltene und besonders schützenswerte Pflanzengesellschaften in einem Mosaik aus trockenen bis nassen Lebensräumen entwickelt. Diese beherbergen zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten. Auf kargen Mager- und Trockenrasen, den Schotterhalden mit typischen Pionierpflanzen wie auch den artenreichen Frisch- und Feuchtwiesen können viele, teils gefährdete Insekten, vor allem Schmetterlinge und Heuschrecken, beobachtet werden. Darüber hinaus können sich auf der „Hohen Warte“ Einzeltiere der stark gefährdeten Gelbbauchunke halten. Eingestreute Hecken und Baumgruppen bieten außerdem vielen Vögeln, wie beispielsweise dem bedrohten Neuntöter, Rückzugsmöglichkeiten und Brutplätze. Für den größten Teil des Offenlandes der Hohen Warte wurde statt der Ausweisung eines Naturschutzgebietes eine vertragliche Vereinbarung mit der Eigentümerin getroffen, die den gleichen Schutz gewährleisten soll. Die Vertragsfläche umfasst eine Offenlandschaft mit extensiv genutztem, artenreichen Grünland in das Kleingewässer mit Pioniercharakter, wasserführende Gräben, kleine Hutewaldbereiche sowie Gehölze eingestreut sind, die einer Vielzahl gefährdeter Pflanzen- und Tierarten als Lebensraum dienen.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 1,67km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 80e49b41-0c1c-476e-a3ce-18353f9b125a |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde frei laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Hohe Warte bei Gießen § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.