Hoffeld bei Eisemroth

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das „Hoffeld von Eisemroth“ umfasst ein strukturreiches Grünland-Mosaik mit Hecken, Gebüschen und kleinen Waldbeständen, welches bis in die 1950er Jahre als gemeindeeigene Viehweide (Hutweide) für Rinder und Schafe genutzt wurde. Die Beweidung wurde in den Jahren von 1967 bis 1993 von einer militärischen Nutzung durch die Bundeswehr als Standortübungsplatz abgelöst. Geprägt ist das Gebiet durch seine mageren Böden, auf denen besonders schützenswerte Glatthaferwiesen, Halbtrocken-, Borstgrasrasen und feuchte Pfeifengraswiesen mit einem außerordentlichen Arteninventar gedeihen. Bemerkenswert ist hier das zahl- und artenreiche Vorkommen streng geschützter Orchideen. Charakteristisch für die ehemalige Beweidung ist die Ausbildung des Borstgrasrasens mit Heidekraut, Ginster- und Wacholderbeständen, wie sie sich auf dem Gebietsrücken des „Hoffeldes“ finden. Neben seiner floristischen Bedeutung, ist das Gebiet von großem Wert für die Vogelwelt. Die Vernetzung des Offenlandes mit Heckenstrukturen und Waldbeständen bietet zahlreichen, teils gefährdeten Vogelarten optimalen Brut- und Jagdlebensraum. Die Pflanzen- und Standortvielfalt zieht darüber hinaus viele Schmetterlinge an.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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