Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Hörbacher Viehweide“ setzt sich aus den schützenswerten Lebensraumtypen Heide, Halbtrocken- und Felsrasen zusammen. Auf den ackerbaulich unproduktiven, flachgründigen Böden, die in historischer Zeit als Weiden für Schafe, Ziegen und Rinder genutzt wurden, gedeihen stark gefährdete Pflanzenarten, wie unter anderem zahlreiche Orchideen. Das Gebiet ist darüber hinaus bedeutsamer Lebensraum für viele Schmetterlings- und Heuschreckenarten und dient teils stark bedrohten Vogelarten als Brutgebiet.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 29,64ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8aaab400-ecd9-4b18-a170-1bf49d44a491 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
10. November 1982