Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Höllerskopf“ ist ein reines Waldgebiet gelegen am Nordhang der namensgebenden Bergkuppe „Höllerskopf“ im Hohen Vogelsberg. Das Gebiet zeichnet sich durch seine besonders naturnahen Waldbestände und das Auftreten mehrerer Quellen (Hang- und Sickerquellen) aus. Überwiegend gedeiht hier ein Buchenwald mit abwechslungsreicher Altersstruktur, der sich im Frühjahr in ein Blütenmeer aus zahlreichen Frühblühern verwandelt. Von herausragender Schönheit sind die flächenhaften Vorkommen von Hohlem Lerchensporn, Bärlauch, Scharbockskraut sowie von Weißen- und Gelben Buschwindröschen. Im Bereich des quelligen Unterhanges stockt ein Bergahorn-Eschen-Wald, der bestens an die feuchten Standortbedingungen angepasst ist. Begleitet wird dieser Wald von einer feuchtigkeitsliebenden Krautschicht mit Bach-Ehrenpreis, Milzkräutern und seltenen Flechten. Der „Höllerskopf“ stellt mit seinen naturnahen Wäldern auch Rückzugsmöglichkeiten für zahlreiche, teils bedrohte Waldvogel- und Fledermausarten bereit.
| Ort | Deutschland - Hessen - Vogelsbergkreis |
| Fläche | 25,10ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 04031a8d-41e4-444a-a079-269a69dded07 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. September 1994