Betreten des Gebietes ist vom 15. Dezember bis zum 30. April verboten.
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 21,06ha |
| DtP ID | 562ecbf3-2187-495e-984e-d666e8915fe0 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Oberallgäu
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.oberallgaeu.org/umwelt-und-natur/naturschutz#/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist vom 15. Dezember bis zum 30. April verboten.
Landratsamt Oberallgäu - 26. Januar 2021