Betreten abseits der Wege ist verboten.
Was sind Kernzonen? Das sind Gebiete, in denen sich die Natur unbeeinflusst von menschlichem Einwirken entwickeln kann. Diese „Urwälder von morgen“ sind gesetzlich geschützt. Es findet keine Holznutzung statt. Die Funktionen der Kernzonen sind vielfältig: Prozessschutz: Erhaltung natürlicher Prozesse, die zu nicht vorhersehbaren, urwaldartigen Strukturen führen Artenschutz: Schutzraum und Rückzugsort für gefährdete Tier- und Pflanzenarten Forschung und Bildung: Orte, um Natur und Umwelt zu beobachten, werdende Wildnis zu erleben und daraus zu lernen.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Waldshut |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-schwarzwald.de/ |
| Fläche | 2,62km² |
| Gründungsjahr | 1970 |
| DtP ID | bdba9508-28dc-4ea8-b28f-007d42813cf0 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Regierungspräsidium Freiburg - 4. Dezember 2015