Hochkelberg mit Mosbrucher Weiher

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Naturschutzgebiet Hochkelberg mit Mosbrucher Weiher bewahrt eine einzigartige Vulkanlandschaft. Es schützt einen besonderen Maarsee, ein wachsendes Hochmoor und Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Hochkelberg mit Mosbrucher Weiher bietet einen einzigartigen Einblick in die vulkanische Vergangenheit der Eifel. Im Zentrum liegen der Hochkelberg, ein markanter tertiärer Vulkankegel, und der faszinierende Mosbrucher Weiher. Dieser Maarsee wandelt sich zunehmend in ein Hochmoor um und bildet so ein wertvolles, sensibles Ökosystem. Hauptschutzzweck ist die Bewahrung dieser charakteristischen Vulkanlandschaft mit ihren geologischen Besonderheiten wie dem Maar und dem wachsenden Moor. Es schützt vielfältige Lebensräume für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die speziell an die einzigartigen Bedingungen von Vulkan- und Moorlandschaften angepasst sind. Das Gebiet hat zudem hohe Bedeutung für wissenschaftliche Forschung und Umweltbildung, da es natürliche Prozesse und Artenschutz exemplarisch darstellt.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Fahren mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den für den Verkehr freigegebenen Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.

Generelles Verhalten

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Feuer ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.

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Bäume fällen oder verletzen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.

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Pflanzen sammeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.

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Tiere füttern ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers, speziell Fasanenfutterplätze.

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Fotografieren und Filmen ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers, insbesondere an Brut- oder Wohnstätten von Säugetieren und Vögeln.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Gilt nur für den Bereich des Mosbrucher Weihers.

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