Hilpertsau

Naturschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.

in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni die Wege zu verlassen

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten.

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Für Hunde gilt Leinenpflicht.

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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