Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.
in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni die Wege zu verlassen
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rastatt |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=919001000233 |
| Fläche | 63,19ha |
| Gründungsjahr | 2014 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3b549b56-8ba2-4390-a832-1abd37ad6883 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | http://www.rp-karlsruhe.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Dienstgebäude Karl-Friedrich-Str. 17
76247 Karlsruhe Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 30. Juni verboten.
in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni die Wege zu verlassen
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
5. Mai 2014