Betreten ist nur auf Wegen vom 20. März bis zum 31. Juli erlaubt.
| Ort | Deutschland - Bayern - Schweinfurt, Landkreis |
| Fläche | 67,50ha |
| Gründungsjahr | 1994 |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | aea293ee-1727-4837-8123-e219499fa2ee |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Schweinfurt
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| Webseite | https://www.landkreis-schweinfurt.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen vom 20. März bis zum 31. Juli erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ultraleichtflieger sind verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.