Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Hellberge bewahrt einen 800m langen Höhenzug und Feuchtbiotope. Es schützt eine reiche Weidelandschaft, typisch für die ostmecklenburgische Moränenlandschaft, mit vielfältiger Flora und weiten Ausblicken.
Das Naturschutzgebiet Hellberge in Ostmecklenburg-Vorpommern umfasst einen 800 Meter langen Höhenzug sowie angrenzende Feuchtbiotope. Sein Hauptschutzzweck ist der Erhalt einer charakteristischen Weidelandschaft mit einem reichhaltigen Vegetationsmosaik, das typisch für die ostmecklenburgische Endmoränenlandschaft ist. Diese vielfältigen Lebensräume bieten wichtigen Arten und Pflanzengemeinschaften einen entscheidenden Schutz. Der Name „Hell“ leitet sich von einer ursprünglichen Bezeichnung für „schräg“ oder „hängig“ ab und spiegelt die besondere Topografie des Gebiets wider. Vom zentralen Höhenrücken, nahe einem großen Findling, der dem Naturbeobachter Walter Gotsmann gewidmet ist, eröffnen sich weite Ausblicke über die umgebende Landschaft. Der gute Zustand des Schutzgebiets trägt zur Bewahrung seiner einzigartigen Flora und Fauna bei.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 47,60ha |
| Gründungsjahr | 1977 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 816b1681-689b-4546-ab27-95b3fa9e388e |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. August 1994