Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die „Helfholzwiesen bei Erda“ liegen in der Talaue der Aar und umfassen ausgedehnte Wiesengesellschaften mit trockenen, wechselfeuchten bis hin zu nass-quelligen Standorten, welche ein überdurchschnittliches Arteninventar aufweisen. Hier gedeihen heute sehr selten gewordene Pflanzengesellschaften, beispielsweise Kleinseggensümpfe, Feucht- und Pfeifengraswiesen mit stark gefährdeten Pflanzen, wie Färberscharte und Teufelsabbiss in bemerkenswert großen Beständen. Auffällig artenreich ist auch das Vorkommen vieler seltener und an Grünland gebundener Pilzarten. Das reiche Repertoire an Blütenpflanzen sowie die abwechslungsreichen Feuchtebedingungen bieten optimale Bedingungen für eine reiche Insektenlebensgemeinschaft. Besonders vielfältig sind in den „Helfholzwiesen“ die Schmetterlings- und Heuschreckenvorkommen mit vielen seltenen Vertretern. Von überregionaler Bedeutung ist das Naturschutzgebiet jedoch für die Vogelwelt. Trotz starker Bestandseinbrüche bei den Wiesenvögeln, wie dem Braunkehlchen und dem Wiesenpieper suchen diese Arten die Feuchtwiesen und –brachen des Gebiets regelmäßig zum Brüten auf.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 24,74ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a6ece1ec-aebe-4d02-a146-9c5f2d8da1dc |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. Dezember 1990