Radfahren ist verboten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000136 |
| Fläche | 32,35ha |
| Gründungsjahr | 1987 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bd14074d-e6f5-4fb6-aaaa-319a6f66d41d |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Wege zu reiten oder mit Pferdegespannen zu fahren.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, außerhalb der Wege zu reiten oder mit Pferdegespannen zu fahren.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. November 1987