Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Heiligen Hallen beherbergen einen alten Buchenwald mit bis zu 350 Jahre alten Bäumen. Dieses Naturwaldreservat schützt zudem seltene Sölle, Kesselmoore und Birken-Bruchwälder. Einzigartige Natur im Naturpark Feldberger Seenlandschaft.
Die Heiligen Hallen sind ein faszinierendes Naturwaldreservat in der Feldberger Seenlandschaft, Teil des Naturparks Feldberger Seenlandschaft. Dieser alte Buchenwald ist ein Zuhause für beeindruckende Methusalems, einige Bäume erreichen ein Alter von bis zu 350 Jahren und eine Höhe von 53 Metern. Ihr hohes Totholzanteil ist ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Organismen und zeugt von der natürlichen Entwicklung des Waldes. Der Name "Heilige Hallen" entstand Mitte des 19. Jahrhunderts, als der Wald noch einen hallenartigen Charakter aufwies. Heute ist er ein lebendiges Mosaik aus Wald und Feuchtgebieten. Das Gebiet umfasst zudem mehrere Sölle, einzigartige eiszeitliche Geländeformen, in denen sich idyllische Weiher, wertvolle Kesselmoore und charakteristische Birken-Bruchwälder entwickelt haben. Dieser Ort schützt somit nicht nur den besonderen Buchenwald, sondern auch eine vielfältige Auenlandschaft, die für ihre ökologische Bedeutung bekannt ist.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 65,84ha |
| Gründungsjahr | 1938 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | daf9d46c-3f7b-4c7e-aaea-20c119a02f43 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. Dezember 1993