Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Beim „Heidenhäuschen“ handelt es sich um einen mehrgipfligen Höhenzug eines Westerwald-Ausläufers, der überwiegend von Basalt vulkanischen Ursprunges gebildet wird. Das Naturschutzgebiet umfasst den bewaldeten Höhenrücken mit alten, naturnahen Buchenwäldern, einen stillgelegten, offengelassenen Steinbruch sowie am südwestlichen Hang einen sogenannten Blockschuttwald, in welchem das basalthaltige Untergrundgestein an die Oberfläche tritt und zu Schuttblöcken verwittert. Die Südspitze des Gebietes wird von einem Laubmischwald dominiert, in dessen krautigen Unterwuchs einige besondere und streng geschützte Orchideen gedeihen. Besonders sind auch die Pflanzengesellschaften, welche den Rohboden des ehemaligen Basaltsteinbruchs besiedeln. Hier gedeihen auf Trocken- und Halbtrockenrasen botanische Seltenheiten wie beispielsweise das Berg-Johanniskraut. Gebüsche, Primärwaldbereiche mit Zitterpappeln und Salweiden sowie die kahlen Steilwände des Steinbruchs bieten zusätzlichen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 1,44km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fdf51e17-1311-4b4b-bef8-c476c9e54d63 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
29. August 2012