Heidberg bei Sickendorf

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Der „Heidberg bei Sickendorf“ liegt im Unteren Vogelsberg und ist eine flache Basaltkuppe mit Plateau, welches in südlicher und westlicher Richtung abfällt. Das Naturschutzgebiet umfasst frische Wiesen und Weiden, wertvolle Magerrasenbereiche, Gebüsche und Einzelbäume sowie eine Streuobstwiese. Der „Heidberg“ ist aus botanischer Schicht besonders schützenswert auf Grund seines kleinflächigen Mosaiks vielfältiger Magerrasengesellschaften, wie beispielsweise dem besonderen Basalt-Magerrasen. Zur Ausbildung dieser seltenen Grünlandtypen hat, nach der historischen Rodung des Buchenwald-Hügels, die jahrhundertelange Bewirtschaftung des Standortes als Weide für Schafe, Ziegen und Rinder (Huteweide) maßgeblich beigetragen. Wenige alte Wachholder- und Rosenbestände sowie Heidekrautbereiche sind die Überreste der von den Weidetieren gemiedenen Pflanzen. Nach Aufgabe der Beweidung in den 1960er Jahren, sind die wertvollen Magerrasenflächen zunehmend verbuscht und Standortqualität eingebüßt. Mit der Unterschutzstellung des Gebietes soll die Erhaltung und Entwicklung des besonderen Offenlands als Lebensraum für seltene Pflanzen und zahlreiche Tierarten, vor allem viele Vögel und Schmetterlinge, sichergestellt werden.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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