Haut de Cry/Derborence

Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schweizer Wildschutzgebiete haben den Schutz ausgewählter Arten sowie ihrer Lebens­räu­me zum Ziel. Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Wintersportarten dürfen nur auf markierten Routen ausgeübt werden. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung sportlicher Anlässe ist eine kantonale Bewilligung erfor­der­lich. Damit gelten für Wintersportler die gleichen Zutrittsbeschränkungen wie für rechtskräftige Wildruhezonen mit Wegegebot auf markierten Routen.

Beschreibung

Schutzzeit: 01.01.-31.12. Zusatzinformation: les chiens doivent être tenus en laisse ; la circulation de drones est interdite ; interdiction de camper librement ; autorisation cantonale nécessaire pour des réunions sportives (selon art. 5 ODF)

Allgemeine Informationen

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Aktuelle Informationen

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