Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Teichsystem mit freien Wasserflächen, Röhrichten und Verlandungszonen, eines naturnahen Flussabschnittes der Pleiße, von Streuobstwiesen, Wegrändern mit alten Obstbäumen sowie extensiv genutztem Grünland als Reproduktions-, Sommer- und Überwinterungslebensräume für zahlreiche seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten, darunter mehrere vom Aussterben bedrohte Arten. Ein für den zoologischen Artenschutz landesweit bedeutsames Gebiet, insbesondere als Durchzugs- und Rastgebiet für Vögel, als besonders geeigneter Lebensraum für den Fischotter sowie als Rückzugsgebiet für gefährdete Fledermäuse, Amphibien und Insekten.
| Ort | Deutschland - Thüringen - Altenburger Land |
| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-398-haselbacher-teiche |
| Fläche | 1,25km² |
| Gründungsjahr | 2012 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d0c330d5-6c5b-4a24-95be-49404779de22 |
| Name und Abteilung |
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Obere Naturschutzbehörde
|
| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.