Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Hasel bei Donsbach“ umfasst die artenreichen Grünlandbereiche südlich und nördlich des Donsbaches. Beim südlichen Teil des Gebiets, der namensgebenden „Hasel“, handelt es sich um eine ehemals gemeindeeigene Viehweide (Hutweide), auf die ansässige Bauern, vermutlich schon im Mittelalter, ihre Schafe, Ziegen und Rinder trieben. Durch die historische Beweidung konnte sich hier die heute seltene Pflanzengesellschaft Borstgrasrasen entwickeln. Mit dem Rückgang dieser Nutzungsform seit den 1950er Jahren erobern Gebüsche den besonderen Rasen. Im Unterhang der steilen Hutefläche, einem ehemaligen Abbaugebiet für Schiefer und Gesteinssplitt, konnten sich auf geringer Bodenauflage Heidegesellschaften ausbilden, die im Frühsommer wegen des reichen Vorkommens der seltenen Arnika und des Deutschen Ginsters auffällig gelb blühen. An steinigen, felsigen Standorten gedeiht darüber hinaus ein Silikat-Magerrasen mit typisch kleinwüchsigen, kurzlebigen Pflanzen und vielen Flechten. Sehr gegensätzlich dazu ist der nördliche Teil des Naturschutzgebiets mit frischen und feuchten Wiesen, die eine Vielzahl seltener Arten, wie zahlreichen Orchideen, beherbergen. Die „Hasel bei Donsbach“ ist aber auch als Lebensraum einer artenreichen Insektenlebensgemeinschaft von Bedeutung. Hier konnten 49 teils seltene Schmetterlingsarten sowie 17 Heuschreckenarten nachgewiesen werden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 26,82ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c4018ba9-e406-4f08-9ffa-91b55c369356 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
14. November 1995