Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der „Hangelstein“ ist ein 305 Meter hoher bewaldeter Basaltkegel vulkanischen Ursprungs und ein Ausläufer des Vogelsberges. Das Gebiet setzt sich aus einem Mosaik kleinräumiger und klimatisch sehr unterschiedlicher Waldlebensräume zusammen, welche zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten Schutz bieten. An den Steilhängen des Hangelsteins gedeihen struktur- und baumartenreiche Laubwaldgesellschaften mit bestandsbildenden Buchen sowie Linden, Hainbuchen, Eichen, Eschen und Bergahorn. Bemerkenswert und von großer Bedeutung ist der hohe Anteil an Altbäumen und Totholz als Lebensraum für zahleiche Vögel, Fledermäuse und Insekten, aber auch für das seltene Grüne Besenmoos. Besonders beeindruckend ist der Frühling auf dem Hangelstein, wenn sich der Waldboden der Bergkuppe in ein Blütenmeer aus Frühblühern mit vielen, teils gefährdeten Pflanzenarten verwandelt. Weitere Besonderheiten sind die mächtigen Felsvorsprünge, wie zum Beispiel die „Teufelskanzel“, sowie schöne Säulenbasalt-Formationen in Bereich der „Felsenkanzel“, die an den Nord- und Westhängen auftreten und von Farnen und Moosen besiedelt werden.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 1,06km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f9fb1904-6aea-4989-bcef-29796e8675ea |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist auf Pfaden verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Hunde frei laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Hangelstein § 3.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. September 1994