Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet schützt die Nordwestabdachung des Idarwaldes als Biotopverbund, feuchte Hang- und Quellbrüche mit seltenen, nährstoffarmen Arten sowie alte Laubwälder, die Fledermäusen, Vögeln und Insekten Lebensraum bieten.
Das Naturschutzgebiet Hangbrücher bei Morbach ist das größte Schutzgebiet im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Das rund 740 Hektar große Gebiet wurde 1985 unter Naturschutz gestellt und liegt nordöstlich des Ortskerns von Morbach. Die Landesstraße L159 bildet den nordöstlichen, die L160 den südlichen Rand, während im Westen die Bundesstraße B327 verläuft. Schutzziele sind der Erhalt der Nordwestabdachung des Idarwaldes als großflächiges Biotopverbundsystem, der Hang- und Quellbrüche als Lebensraum seltener und bestandsgefährdeter, nährstoffarmer und feuchtigkeitsliebender Tier- und Pflanzenarten sowie -gemeinschaften sowie der alten Laubholzbestände als Schlussgesellschaften, die insbesondere Fledermäusen, Vögeln und Insekten als Lebensraum dienen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Bernkastel-Wittlich |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-149 |
| Fläche | 7,38km² |
| Gründungsjahr | 1985 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 24dfdd66-8de5-474c-aa0a-54bc0ba36627 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.