Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Halbinsel Fahrenbrink schützt wertvolle Weidelandschaften mit Salzgrasland sowie Ufer- und Flachwasserbereiche der Gristower Wiek. Sie ist ein wichtiger Rastplatz für Vögel und beherbergt angepasste Pflanzenarten.
Das Naturschutzgebiet Halbinsel Fahrenbrink schützt eine wertvolle Weidelandschaft mit Salzgrasland sowie die angrenzenden Ufer- und Flachwasserbereiche der Gristower Wiek. Dieses Gebiet, das sich zwischen Riemserort und Gristow erstreckt, ist ein wichtiger Lebensraum für spezialisierte Pflanzen und Tiere. Die einzigartigen Salzgrasland-Wiesen sind von besonderer Bedeutung und beherbergen eine vielfältige Flora, die an brackige Bedingungen angepasst ist. Die ungestörten Wasserflächen bieten zudem einen essentiellen Rastplatz für zahlreiche Vogelarten. Besucher können die Schönheit der Halbinsel von einem erhöhten Aussichtspunkt am Ortseingang Riemserort aus genießen und die vielfältige Natur beobachten.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 36,14ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | bcb9d9d9-8780-4526-a506-19682c6a5e63 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
es ist verboten am Ufer anzulegen
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
es ist verboten am Ufer anzulegen
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
es ist verboten am Ufer anzulegen
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.