Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Verboten ist insbesondere das Betreten des Kliff und die Steilhänge sowie den gekennzeichneten Strandabschnitt im Bereich des Deviner Hakens.
Die Halbinsel Devin bewahrt eine seltene waldfreie Moränenlandschaft am Strelasund. Charakteristisch sind Kleingewässer, Moore und Magerrasen, die wertvolle Lebensräume für spezialisierte Pflanzen und Tiere an den steilen Küstenhängen bieten.
Das Naturschutzgebiet Halbinsel Devin am Strelasund schützt eine wertvolle waldfreie Moränenlandschaft. Diese besondere Geländeform ist geprägt von einer Vielzahl seltener Lebensräume: Kleine Gewässer, nährstoffarme Moore und artenreiche Magerrasen prägen das Bild und fallen steil zum Ufer hin ab. Der Schutz zielt darauf ab, diese Landschaft mit ihren spezialisierten Pflanzen- und Tiergemeinschaften dauerhaft zu bewahren. Die Offenlandbereiche sind entscheidend für den Fortbestand seltener Amphibien, Insekten und Pflanzen, die sich an diese spezifischen Bedingungen angepasst haben. Durch traditionelle Pflegepraktiken wie Beweidung und Mahd wird der charakteristische, offene Charakter der Fläche erhalten. Die Halbinsel Devin bietet Einblicke in eine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft, die das Ergebnis natürlicher Prozesse und jahrhundertealter Landnutzung ist. Sie ist ein wichtiger Rückzugsort für bedrohte Arten und ein eindrucksvolles Beispiel für die Küstenlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 1,06km² |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 41801e98-5e2c-433d-ad37-ac5cc7b5c0eb |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Verboten ist insbesondere das Betreten des Kliff und die Steilhänge sowie den gekennzeichneten Strandabschnitt im Bereich des Deviner Hakens.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
gilt für das Anlegen an der Deviner Halbinsel
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
gilt für das Anlegen an der Deviner Halbinsel
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.