Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Halbinsel Cosim im Naturpark Insel Usedom schützt Feuchtwiesen, Bruchwälder und Flachwasserbereiche des Achterwassers. Sie ist ein vitales Brut- und Rastgebiet für Küstenvögel und zeichnet sich durch ihre störungsarme Natur aus.
Die Halbinsel Cosim im Naturpark Insel Usedom ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet, das wertvolle Feuchtwiesen, Bruchwälder und die angrenzenden Flachwasserbereiche des Achterwassers umfasst. Diese vielfältigen Lebensräume bilden ein vitales Brut- und Rastgebiet für zahlreiche Küstenvögel. Die abgelegene Lage trägt maßgeblich zu einem sehr guten und störungsarmen Zustand des Gebiets bei, was die Schutzbedeutung für die Vogelwelt weiter verstärkt. Die Bewahrung dieser besonderen Naturlandschaft dient dem Erhalt seltener Arten und ihrer empfindlichen Ökosysteme.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 1,01km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 4fba44ac-5fac-4441-a6f3-45c7cd0e2818 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
das Anlegen an den Ufern und das Betreten vom Wasser aus ist verboten
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
das Anlegen an den Ufern und das Betreten vom Wasser aus ist verboten
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist in ausgewiesenen Bereichen verboten.
das Anlegen an den Ufern und das Betreten vom Wasser aus ist verboten
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.