Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das FFH-Gebiet Hahnenmoor, Hahlener Moor, Suddenmoor umfasst gerade im Bereich des emsländischen Hahnenmoores entwässer- te Hochmoorbereiche, die zum Teil wiedervernässt wurden. Eine hochmoortypische Vegetation hat sich in weiten Bereichen wieder angesiedelt. Dagegen erstrecken sich im Hahlener Moor überwie- gend weite, urwüchsige Moorwälder. Der Osten, besonders das Suddenmoor, ist durch Grünland auf ehemaligen niedermoorstand- orten geprägt. Es handelt sich insgesamt um einen der größten Moorkomplexe im südwestlichen Niedersachsen.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Emsland, Osnabrück, Landkreis |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/41268.html |
| Fläche | 6,20km² |
| Gründungsjahr | 2019 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b81be3f4-d7ae-4aed-a907-0e97c454d786 |
| Name und Abteilung |
Landkreis Osnabrück
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| Webseite | https://www.landkreis-osnabrueck.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
24. September 2018