Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Häuserbachtal bei Möttau“ erstreckt sich verwirrender Weise entlang des Pechbaches (frühere Name wohl „Häuserbach“) in einer sonst walddominierten Landschaft. Das Gebiet umfasst den Pechbach mit samt der Kette von neun aufgestauten, zum Teil noch genutzten Fischteichen im nordöstlichen Teil des Naturschutzgebiets sowie den angrenzenden feuchten Wiesen und naturnahen Baumbestände. Das Mosaik aus den verschiedenen Lebensraumtypen bietet zahlreichen, teils stark gefährdeten Insekten, Amphibien und Vögeln einen wertvollen Lebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Limburg-Weilburg |
| Fläche | 14,26ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 53bd6be1-aff0-4b59-adbb-e58a39821c3f |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Die Ausübung der Angelfischerei im Häuserbach ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Häuserbachtal bei Möttau § 4.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
23. Dezember 1988