Betreten abseits der Wege ist verboten.
Die Haderwiese ist ein Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie dient dem Schutz ihrer einzigartigen Naturlandschaft, der vielfältigen Flora und Fauna sowie der langfristigen Bewahrung ihrer ökologischen Systeme.
Die Haderwiese ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Dieses Schutzgebiet trägt maßgeblich zur Bewahrung des regionalen Naturerbes bei. Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung der charakteristischen Landschaft, einschließlich ihrer spezifischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Das Naturschutzgebiet gewährleistet, dass essentielle ökologische Prozesse ungestört ablaufen können, und leistet so einen wichtigen Beitrag zur lokalen Biodiversität. Besucher werden gebeten, die natürliche Schönheit mit Respekt zu beobachten und die Ruhe sowie den ökologischen Wert dieses einzigartigen Ortes wertzuschätzen. Die Haderwiese bietet einen Rückzugsort für die Tierwelt und ein wertvolles Beispiel für den Naturschutz für kommende Generationen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-037 |
| Fläche | 22,53ha |
| Gründungsjahr | 1981 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6001c773-dc2b-4919-8bcc-03537324a7b5 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.