Haderaue-Königsklinger Aue

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet Haderaue-Königsklinger Aue in Rheinland-Pfalz liegt am Rhein. Es bewahrt vielfältige Auenlebensräume und deren einzigartige Tier- und Pflanzenwelt und fördert das ökologische Gleichgewicht der Flusslandschaft.

Beschreibung

Das 1992 eingerichtete Naturschutzgebiet Haderaue-Königsklinger Aue ist ein bedeutendes Naturgebiet in Rheinland-Pfalz, das sich entlang des Rheins erstreckt. Diese geschützte Landschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der einzigartigen biologischen Vielfalt der Flussauen. Es sichert ein Mosaik aus Lebensräumen, darunter dynamische Überschwemmungsgebiete, vielfältige Auenwälder und verschiedene aquatische Zonen. Diese Ökosysteme bieten wesentliche Rückzugs- und Brutstätten für eine breite Palette an Pflanzen- und Tierarten, von denen viele selten oder gefährdet sind. Der vorrangige Schutzzweck des Gebiets ist die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Unversehrtheit der Rheinauen, um das langfristige Überleben seiner spezialisierten Flora und Fauna zu gewährleisten. Es unterstützt natürliche hydrologische Prozesse und trägt wesentlich zum gesamten ökologischen Netzwerk der Region bei, wodurch es Einblicke in die natürliche Dynamik des großen Flusses bietet.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

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Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist an ausgewiesenen Stellen verboten.

Es ist verboten die Fischerei zwischen Stromkilometer 508 und 511 am Rhein und Altrhein und am Gewässer „Krappen“ (Haderaula-che) ganzjährig sowie in den übrigen Bereichen in der Zeit vom 01.09. bis 31.05. eines jeden Jahres mit anderen Gerä-ten als der einfachen Handangel auszuüben

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Baden ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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