Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Unterhalb der Madenburg liegt im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz und umfasst etwa 25 Hektar. Seit 1991 unter Schutz gestellt, erstreckt es sich südwestlich der Ortsgemeinde Eschbach und befindet sich direkt unterhalb der Burgruine Madenburg – einer der ältesten und größten Burganlagen der Pfalz. Das Gebiet bietet eine abwechslungsreiche Landschaft aus Weinbergterrassen, Waldrändern, Gebüschflächen und trockenen Lebensräumen, die typisch für den östlichen Gebirgsrand des Haardtrands sind. Diese vielfältigen Biotope ermöglichen zahlreichen Pflanzen- und Tierarten ein Zuhause und verdeutlichen die enge Verbindung von kulturellem Erbe und Natur. Haardtrand – Unterhalb der Madenburg ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie traditionelle Nutzung und Naturschutz über Jahrhunderte hinweg die besondere Landschaft dieser Region geprägt haben.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-157 |
| Fläche | 25,23ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0690193e-c005-4aad-9f5e-1f239f7fa40d |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.