Betreten abseits der Wege ist verboten.
Haardtrand - Schloßberg ist ein Naturschutzgebiet am Rande des Pfälzerwaldes. Es bewahrt besondere Lebensräume, darunter wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten sowie spezifische Trockenbiotope, die für diese Region typisch sind.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand - Schloßberg liegt am Übergang vom Pfälzerwald zur Rheinebene und ist ein wertvoller Rückzugsort für seltene Arten. Die Landschaft hier ist geprägt von den besonderen Bedingungen des Haardtrandes, einer Region mit trocken-warmen Standorten. Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung der charakteristischen Trocken- und Halbtrockenrasen, Gebüsch- und Waldgesellschaften sowie der dort beheimateten wärmeliebenden Pflanzen- und Tierarten. Hierzu zählen spezialisierte Insekten, Reptilien und Vogelarten, die auf diese spezifischen Lebensräume angewiesen sind. Das Gebiet bewahrt zudem geologische Besonderheiten und die Kulturlandschaft, die sich über Jahrhunderte entwickelt hat. Es ist ein wichtiger Beitrag zur biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-172 |
| Fläche | 2,16ha |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 11dc906b-0672-454a-8e74-f285cb99e325 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.